Die Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe haben weiterhin mit massiven Personalausfällen zu kämpfen. Ursache dafür ist die Omikron-Welle. Durch Krankheit bzw. Quarantäne der Mitarbeitenden ist die Versorgung schwer sicherzustellen. Hinzu erschweren notwendige Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, z. B. die Meldung von Impfquoten an das RKI oder die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, den Arbeitsalltag. Es wird immer schwieriger, die notwendigen Dienste, Betreuungen und Beratungen aufrechtzuerhalten.

Die dienstfähigen Mitarbeitenden arbeiten nun seit Jahren am Limit. Viele soziale Einrichtungen stehen mit dem Rücken an der Wand und wissen nicht, wie sie ihre Aufgaben weiterhin erfüllen sollen. Ruheständler werden reaktiviert, Kindertagesbetreuung und Tagesstrukturen der Eingliederungshilfe werden eingeschränkt. Und mit einer Entspannung der Lage ist zeitnah nicht zu rechnen.

Leider wird auf diese Situation von den politisch Verantwortlichen nicht angemessen reagiert. Beunruhigend wirkte schon die weggefallene Testpflicht für geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher sowie für Mitarbeitende von Altenpflegeheimen durch die Änderungen der 16. Eindämmungsverordnung des Landes. Das neue Infektionsschutzgesetz wird noch zu einer Verschärfung der Situation führen, spätestens wenn die aktuelle Verordnung des Landes ausläuft. Es entsteht der Eindruck, dass die Augen vor den Problemen an der Basis verschlossen werden. Offenbar wird der Schutz vulnerabler Gruppen komplett den Sozialdienstleistern überlassen. Das widerspricht jeglicher Solidarität und gefährdet das Aufrechterhalten der Versorgung.

Die Wohlfahrtsverbände fordern, dass die Corona-Schutzmaßnahmen im aktuellen Infektionsgeschehen nicht einfach aufgehoben, sondern zum Schutz der vulnerablen Gruppen und zur Aufrechterhaltung der Versorgung beibehalten werden. Hier muss beachtet werden, dass auch die Mitarbeitenden der sozialen Dienste zu schützen sind. So könnte das Verhängen eines kurzzeitigen Besuchsverbotes durch die Einrichtungen oder die Testpflicht von immunisierten Besucherinnen und Besuchern sowie von Mitarbeitenden wieder eingeführt werden, um akutes Ausbruchsgeschehen einzudämmen. Die Einrichtungen wissen über die Bedeutung der bestehenden Maßnahmen und sind bemüht, die rechtlichen Vorgaben umzusetzen, aber sie müssen dabei bürokratische Entlastung erfahren und unterstützt werden, z. B. durch eine befristete Aussetzung von Regelprüfungen durch den Medizinischen Dienst. Weiterhin stellen die Verbände fest, dass die Hotspotregel, nach der der Landtag jeweils für jedes lokale Infektionsgeschehen einen Beschluss zu Maßnahmen treffen muss, realitätsfern ist. Es muss allen klar sein, die Versorgung im Sozialbereich ist akut gefährdet.

Für Nachfragen rufen Sie gern an:

Manuela Knabe-Ostheeren

Geschäftsführerin der LIGA

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