Stellungnahme der LIGA AG „Schulsozialarbeit“ zu den Projektauswahlkriterien des zweiten Förderzyklus (01.08.2024 – 31.07.2028) im ESF+-Programm „Schulerfolg sichern“ mit Bezug auf das Informationsschreiben des Ministeriums für Bildung vom 19.04.2023
Erneut muss die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege zur Kenntnis nehmen, dass die projektbeteiligten Träger der freien Jugendhilfe bei der Erarbeitung dieser Wichtigen Kriterien nicht einbezogen wurden. Die partnerschaftliche Einbindung der Expertise von Trägern von Schulsozialarbeit und Netzwerkstellen sowie der Landkreise und kreisfreien Städte hätte insbesondere den Praxisbezug von Kriterien als wesentlichen Blickwinkel bekräftigt.
Durch die starke Einschränkung der Projektauswahlkriterien werden die regionalen und spezifischen Bedarfslagen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten nicht mehr berücksichtigt, wobei dies insbesondere bei einer ab Mitte 2024 zu erbringenden anteiligen Finanzierung von 20% der mitwirkenden Kommunen wesentlich ist.
Der dringend notwendige Veränderungsbedarf, der vorgelegten Projektauswahlkriterien, spiegelt sich in folgenden Punkten wider:
1.) Um eine gerechte Auswahl zu treffen, müssen schulspezifische Besonderheiten, die in den Konzepten gemeinsam zwischen Träger und Schule erarbeitet werden und durch die fachlichen Voten des Jugendamtes, Schulfachlichen ReferentInnen sowie der Schulträger bestätigt werden, eine viel höhere Gewichtung erhalten als die in vielerlei Hinsicht kritisierten Projektauswahlkriterien haben. Dabei wäre eine Umkehrung der prozentualen Gewichtung der 60% für die Konzepte und 40% für die Situationsanalyse fachlich nicht anzugreifen. Damit würde die örtliche Jugend- und Bildungsplanung tatsächlich mit einfließen können.
2.) Die vorgelegten Projektauswahlkriterien haben eher einen intervenierenden als präventiven Charakter. Eine Gleichbehandlung der unterschiedlichen Schulformen ist dadurch nicht gegeben. Die Grundschulen sind stark gefährdet und der präventive Ansatz geht verloren.
3.) Ein gleiches Verständnis für die Datenerfassung ist unerlässlich. Daher muss es eine Erläuterung zu den einzelnen Projektauswahlkriterien geben, damit die Daten vergleichbar sind und statistisch aussagekräftig.
4.) In Bezug auf die jugendhilferechtlichen Projektauswahlkriterien ist nicht klar wer die Daten erheben soll.
5.) Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene sind durch die aktuelle krisenhafte Entwicklung (Auswirkungen Corona, Energie, Umwelt, Krieg in der Ukraine) stark belastet. Es fehlen Projektauswahlkriterien, die jene Umstände mit abbilden.
6.) Es braucht Transparenz darüber, ob und in welcher Form es eine Gewichtung der einzelnen Projektauswahlkriterien untereinander gibt, da sonst eine abschließende Bewertung gar nicht möglich ist.
7.) Bei den jugendhilferechtlichen Projektauswahlkriterien werden bestimmte Daten gar nicht schulspezifisch erhoben. Dabei sind für den jeweiligen Schulstandort spezifische und erfassbare Kriterien enorm wichtig, um eine faire Beurteilung der Bedarfe vornehmen zu können.
Für die LIGA bleibt derzeit nur abzuwarten, ob und wie das Bildungsministerium auf die Positionierung der Wohlfahrtsverbände reagieren wird.