Die LIGA setzt sich für ein gutes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt ein. Aus dieser sozialpolitischen Verantwortung heraus, haben sich die LIGA-Verbände mit der Thematik der Barbeträge beschäftigt. Barbeträge sind die Taschengeldbeträge die in der stationären Kinder- und Jugendhilfe gezahlt werden.

Die Inflation der letzten Jahre, aber auch die technische Entwicklung und daraus resultierende neue finanzielle Herausforderungen bleiben von den Barbeträgen, die seit den neunziger Jahren nicht verändert wurden, unberührt. Gleichsam steigt der absolut berechtigte Anspruch der Fachwelt, jungen Menschen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe einen möglichst haushaltsnahen Rahmen zu geben, wie ihn andere junge Menschen auch genießen. Die aktuellen Beträge sind für die heutige Zeit schlicht nicht mehr realistisch.

Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege schlägt daher einen neuen Ansatz zur Taschengeldberechnung vor: Da der Taschengeldanspruch für junge Volljährige sich an dem Regelsatz bemisst (27 Prozent) und damit eine jährliche Anpassung erfolgt, sollte der Taschengeldanspruch der jungen Volljährigen auch als Ausgangspunkt zur Berechnung des Taschengeldanspruches der unter 18-Jährigen genutzt werden. Dies stellt eine Dynamisierung sicher. In der u. s. Position stellen wir eine prozentuale Veranschlagung des Taschengeldes der Jahrgänge anhand der Taschengeldempfehlungen des Landes und des Deutschen Jugendinstitutes dar.

zur Position:

20-07-06-LIGA-Position-Barbeträge-HZE