Mit dem am 14. November 2019 im Bundestag beschlossenen und am 20. Dezember 2019 durch den Bundesrat bewilligten Masernschutzgesetz soll erreicht werden, dass vor allem die Jüngsten in unserer Gesellschaft vor dieser Erkrankung geschützt werden. Nach Verabschiedung des Gesetzes wird dieses nun zum 1. März 2020 in Kraft treten.

Das Land hat jetzt die Möglichkeit, Verfahren zu regeln und Empfehlungen auszusprechen, um die Gesetzesausführung auch in der Kürze der Zeit für die Praxis umsetzbar zu gestalten. Hierzu positioniert sich die LIGA.

02-20-Umsetzungsempfehlungen-Masernschutzgesetz