Der Landesrahmenvertrag der Eingliederungshilfe wurde seitens des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MASGG) mit der Begründung gekündigt, dass bei einer Neuverhandlung die Ziele des BTHG und der UN-Behindertenrechtskonvention besser umgesetzt werden können. Mit einer Deinstitutionalisierungsstrategie würde beabsichtigt, die Selbstbestimmung und Teilhabe zu stärken, insbesondere solle die Ambulantisierungsquote verbessert und die Vermittlungsquoten im Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderung erhöht werden. Für Menschen mit Behinderungen ändere sich gemäß der Erklärung des MASGG ausdrücklich ab dem 01.01.2025 nichts, sie erhielten weiter Hilfe und Unterstützung. Entsprechende Verhandlungen fanden seither in der „GK 131“ statt. Wir befinden uns jetzt in der prekären Situation, in der völlig unklar ist, auf welcher Leistungs- und Vergütungsbasis die Hilfen für Menschen mit Behinderungen ab dem 01.01.2025 erbracht werden sollen. Nun wurde am 8. November ein „Offener Brief“ an den Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff auf den Weg gebracht. Dieser Brief soll die problematische und kritische Situation aller Betroffenen zum Ausdruck bringen.
OFFENER BRIEF: 24-11-08-MP-offener Brief LRV Eingliederungshilfe
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Logo & Fotomaterial Jesko Döring (DPW).