Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird ein Systemwechsel in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen anvisiert. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Zur Umsetzung ist es erforderlich, dass der Träger der Eingliederungshilfe (das Land Sachsen-Anhalt) mit den Vereinigungen der Leistungserbringer zu bestimmten Regelungsgegenständen der Eingliederungshilfe einen Rahmenvertrag schließt. In ca. 140 Verhandlungsrunden wurde ein Landesrahmenvertrag von folgenden Vertragsparteien entwickelt:

  • Träger der Eingliederungshilfe im Land Sachsen-Anhalt (Sozialministerium / Sozialagentur)
  • AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e. V.
  • Caritasverband für das Bistum Magdeburg e. V.
  • Der PARITÄTISCHE  Sachsen-Anhalt e. V.
  • Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen-Anhalt e. V.
  • Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e. V.
  • Landesverband Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt K.d.ö.R.
  • Arbeitsgemeinschaft Privater Heime Ambulanter Dienste Bundesverband e. V.
  • Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V.
  • Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V.

Die Unterzeichnung des Landesrahmenvertrags am 14. August 2019 setzt hier nun einen Startpunkt zur Umsetzung.

Bild: © Ute Albersmann